Zuzahlungen

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Medikamente unter 50€
pauschal 5€, höchstens jedoch der Medikamentenpreis (d.h. für ein Medikament, das 1,89€ kostet, zahlen sie auch nur 1,89€)

Medikamente zwischen 50,01€ und 100€
10% Zuzahlung (d.h. für ein Medikament das 78€ kostet, zahlen sie 7,80€)

Medikamente über 100€
pauschal 10€ (d.h. für ein Medikament das 189€ kostet, zahlen sie auch nur 10€)

Verbandmittel
10% vom Abrechnungspreis, Minimum 5€ und maximal 10€

Rezepturen
10% vom Abrechnungspreis, Minimum 5€ und maximal 10€

keine Zuzahlung haben
Medikamente, deren Preis 30% unter dem vom Gesetzgeber bestimmten Festbetrag liegt, oder deren Hersteller direkt mit Ihrer Krankenkasse eine Vertrag darüber geschlossen haben

Grundsätzlich gilt:

Was muss ich bezahlen, wenn ich chronisch krank bin?
Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.

Wie hoch ist die jährliche Belastungsgrenze?
Die Belastungsgrenze für nicht chronisch Kranke beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen.

Wie wird die Belastungsgrenze ermittelt?
Die Bruttoeinnahmen des Versicherten und von weiteren, im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen werden zugrunde gelegt.

Was ist ein Eigenanteil?
Die Differenz zwischen dem gesetzlich vorgeschriebenen Festbetrag und dem Preis Ihres Medikamentes ist der Eigenanteil. Der Festbetrag ist dabei sozusagen die Erstattungs-Obergrenze, Sie müssen einen Eigenanteil also in jedem Fall selbst tragen. Auch viele private Krankenkassen erstatten keine Kosten, die über den Festbetrag hinaus gehen.